Covid-19: aktuell

Regeln für Zusammenkünfte vom 17.4. bis 8.7.2022

  • keine FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen, aber Empfehlung

Unsere Bitte an unsere Besucher: nach Möglichkeit (=freiwillig)

Behördliche Regelungen: österreichweit LINK   regional Tirol   Wien

 


Historie (abgelaufen)

Gültikeitsdauer: Impfzertifikate   Genesungszertifikate

Liebe Eltern!
Wir verfolgen natürlich die weitere Entwicklung in Sachen COVID-19 aufmerksam. Aufgrund der aktuellen Situation können wir im Lockdown  keine Gruppen und Vorträge in Präsenz anbieten. Inwieweit wir im Jänner 2022 mit neuen Angeboten in Präsenz starten können, ist noch nicht absehrbar. 
Wir werden uns nach der Weihnachtspause an dieser Stelle wieder melden mit aktuellen Informationen. Wir bitten um Verständnis und wünschen Ihnen möglichst sorgenfreie und gesunde Weihnachtsfeiertage und einen guten Start ins neue Jahr!

Ihr ZOI-Team


Geplante Öffnungsschritte ab 19. Mai 2021 für Zusammenkünfte (bisher Veranstaltungen): für uns relevante Bestimmungen

Veranstaltungen ohne Anzeige an die Bezirksverwaltungsbehörde (gekürzt)

  • Teilnahme von maximal 4 Personen plus maximal 6 minderjährigen Kindern der Teilnehmenden (leibliche Kinder, Pflege- und Adoptivkinder sowie Kinder über welche die Teilnehmenden die Aufsicht ausüben) in geschlossenen Räumen
  • Teilnahme von maximal 10 Personen plus maximal 10 minderjährigen Kindern der Teilnehmenden (leibliche Kinder, Pflege- und Adoptivkinder sowie Kinder über welche die Teilnehmenden die Aufsicht ausüben) im Freiluftbereich.

Personen sind nach Köpfen zu zählen. Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, sind in diese Höchstzahlen nicht einzurechnen und Verwendung einer FFP2 Atemschutzmaske für Personal und Teilnehmende ab 14 Jahren bzw. eines eng anliegender Mund-Nasen-Schutzes für Personen zwischen 6 und 13 Jahren in geschlossenen Räumen.

Ab 11 Personen gilt die 3-G-Regel („geimpft, getestet, genesen“), zudem ist eine Anzeige an die lokale Gesundheitsbehörde erforderlich. Zusätzlich ist sowohl indoor als auch outdoor eine FFP2-Maske zu tragen (Präventionskonzept und Ernennung einer*s COVID-19-Beauftragte*n).

Übersicht siehe auch unter https://www.bundeskanzleramt.gv.at/service/coronavirus/coronavirus-infos-familien-und-jugend/empfehlungen-fuer-den-bereich-familie.html . Dort werden die Empfehlungen auch anlassbezogen aktualisiert.

LINK zu BM Gesundheit

LINK zu Häufige Fragen (Detailerläuterungen)


Bestimmungen für TIROL

 

Info zu Treffen von Selbsthilfegruppen

  • Können in geschlossenen Räumen und im Freien stattfinden
  • FFP2-Masken-Pflicht in geschlossenen Räumen und im Freien

zur Überblicksgrafik 15.4.2021 (siehe auch regionale (zusätzliche Regelungen rechts im Bild)


3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung
vom 25. Jänner bis 7. Februar 2021, d.h. während des Lockdowns, ist keine Gruppenarbeit als Teil von Elternbildung erlaubt, was uns sehr leid tut. Ausnahme: therapeutische Gruppenarbeit bei Leitung durch Psychotherapeutin oder Klin. Psychologin (Gesundheitsberufe)

Wir bitten um ein Verständnis. Unsere nächsten Angebote planen wir erst ab akzeptabler Änderung der Bestimmungen.

VERANSTALTUNGEN (Auszug)

Unaufschiebbare berufliche Zusammenkünfte und Zusammenkünfte zu unbedingt erforderlichen beruflichen Aus- und Fortbildungszwecken sind möglich, ...


HINWEIS für die Zeit nach dem Lockdown: Um die Sicherheit für unsere Teilnehmer*innen zu erhöhen, verwenden wir für unseren Seminarraum 2 Luftreinigungs-Geräte, die über ein besonderes Filter-System verfügen (Aktivkohle, Schafwolle, Silber- und Kupfer-Ionen).

https://www.dinnovative.de/formaldehyd.html


außer Kraft (Historie)

BMAFJ Verordnung - gültig ab 25.10.2020 0:00 Uhr:  (Verordnung - LINK)

  • Indoor: max. 6 Teinehmer*innen plus minderjährige (zugehörige) Kinder; (Referentin zählt nicht)
  • Outdoor: max. 12 Personen plus minderjährige (zugehörige) Kinder; (Referentin zählt nicht)
  • Meldepflicht an die Behörde (Bezirkshauptmannschaft): ab 7 Personen Indoor und ab 13 Personen Outdoor mit Präventionskonzept
  • unverändert: allg. Abstand, Mund-Nasen-Schutz, Hygienemaßnahmen, Lüften

Möglich sind Zusatzmaßnahmen /Verschärfungen durch regionale Behörden bei orangen und roten Ampelstellungen.


Aktuelle Bestimmungen des BMAFJ ab 11.9.2020

siehe LINK


Bestimmungen des BMAFJ zur Durchführung von Elternbildungsveranstaltungen 2020-09-11

1. Voraussetzungen

  • Teilnahme von maximal 50 Personen in geschlossenen Räumen und maximal 100 Personen im Freiluftbereich sofern keine zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätze zur Verfügung stehen.
  • Verwendung von Mund-Nasen-Schutz (MNS)
  • Einhaltung eines Mindestabstands von 1m zwischen Teilnehmenden, die nicht im gemeinsamen Haushalt wohnen
  • Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen: ausreichende Größe der Räumlichkeiten, um die Einhaltung des Mindestabstands zu gewährleisten

2. Hygienemaßnahmen

  • Während der Abhaltung einer Eltern-Kind-Gruppe gilt:
    • Altersadäquate Aufklärung der Kinder über Hygiene (Husten/Niesen…)
    • Abstand halten, wenn möglich; auf Bedürfnisse von Kindern nach Nähe und Geborgenheit dabei Rücksicht nehmen,
    • Händewaschen: bei Bedarf (z.B. Niesen) und regelmäßig 
    • Aktivitäten im Freien möglichst maximieren
    • MNS bei Personal und Eltern: fachliche Reflexion, ob Kinder dadurch verängstigt werden und die sprachliche und emotionale Entwicklung dadurch eingeschränkt werden könnte, Pflicht insofern nicht empfohlen; bei Benutzung vorgesehener Sitzplätze jedenfalls nicht erforderlich, sofern der Abstand eingehalten werden kann; 
    • MNS bei Kindern: für Kinder unter 6 Jahren nicht erforderlich
  • Für Räumlichkeiten gilt:
    • durch Gestaltung die Einhaltung des Abstandes gewährleisten
    • Hygiene sicherstellen insbesondere in Sanitäranlagen, keine geteilte Verwendung von Trinkbehältern etc.
    • Desinfektion in den Räumlichkeiten – insb. Gegenstände, Möbel, Türklinken; dabei Wischdesinfektion statt Sprühdesinfektion anwenden
    • Reinigung des Bildungsmaterials 
    • Spielzeug regelmäßig waschen
    • Regelmäßiges Lüften (zumindest 1x pro Stunde, wenn möglich Querlüften)

Etwas weiter unten finden Sie das ganze Schreiben des BMAFJ.

Für Fragen steht Ihnen Florentine Bernard, Email: zoi.eltern@gmail.com gerne zur Verfügung, ebenso auch die jeweilige Gruppenleiterin oder Referentin.
Ihr ZOI-Team