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Covid-19: aktuelle Bestimmungen

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Geplante Öffnungsschritte ab 19. Mai 2021 für Zusammenkünfte (bisher Veranstaltungen): für uns relevante Bestimmungen

Veranstaltungen ohne Anzeige an die Bezirksverwaltungsbehörde (gekürzt)

  • Teilnahme von maximal 4 Personen plus maximal 6 minderjährigen Kindern der Teilnehmenden (leibliche Kinder, Pflege- und Adoptivkinder sowie Kinder über welche die Teilnehmenden die Aufsicht ausüben) in geschlossenen Räumen
  • Teilnahme von maximal 10 Personen plus maximal 10 minderjährigen Kindern der Teilnehmenden (leibliche Kinder, Pflege- und Adoptivkinder sowie Kinder über welche die Teilnehmenden die Aufsicht ausüben) im Freiluftbereich.

Personen sind nach Köpfen zu zählen. Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, sind in diese Höchstzahlen nicht einzurechnen und Verwendung einer FFP2 Atemschutzmaske für Personal und Teilnehmende ab 14 Jahren bzw. eines eng anliegender Mund-Nasen-Schutzes für Personen zwischen 6 und 13 Jahren in geschlossenen Räumen.

Ab 11 Personen gilt die 3-G-Regel („geimpft, getestet, genesen“), zudem ist eine Anzeige an die lokale Gesundheitsbehörde erforderlich. Zusätzlich ist sowohl indoor als auch outdoor eine FFP2-Maske zu tragen (Präventionskonzept und Ernennung einer*s COVID-19-Beauftragte*n).

Übersicht siehe auch unter https://www.bundeskanzleramt.gv.at/service/coronavirus/coronavirus-infos-familien-und-jugend/empfehlungen-fuer-den-bereich-familie.html . Dort werden die Empfehlungen auch anlassbezogen aktualisiert.

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