Covid-19: aktuelle Bestimmungen
Änderung der 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung und 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung
bis 24. Jänner 2021 sind keine Gruppenangebote während des Lockdowns erlaubt
VERANSTALTUNGEN (Auszug)
Unaufschiebbare berufliche Zusammenkünfte und Zusammenkünfte zu unbedingt erforderlichen beruflichen Aus- und Fortbildungszwecken sind möglich, ...
HINWEIS für die Zeit nach dem Lockdown: Um die Sicherheit für unsere Teilnehmer*innen zu erhöhen, verwenden wir für unseren Seminarraum 2 Luftreinigungs-Geräte, die über ein besonderes Filter-System verfügen (Aktivkohle, Schafwolle, Silber- und Kupfer-Ionen).
https://www.dinnovative.de/formaldehyd.html
außer Kraft (Historie)
BMAFJ Verordnung - gültig ab 25.10.2020 0:00 Uhr: (Verordnung - LINK)
- Indoor: max. 6 Teinehmer*innen plus minderjährige (zugehörige) Kinder; (Referentin zählt nicht)
- Outdoor: max. 12 Personen plus minderjährige (zugehörige) Kinder; (Referentin zählt nicht)
- Meldepflicht an die Behörde (Bezirkshauptmannschaft): ab 7 Personen Indoor und ab 13 Personen Outdoor mit Präventionskonzept
- unverändert: allg. Abstand, Mund-Nasen-Schutz, Hygienemaßnahmen, Lüften
Möglich sind Zusatzmaßnahmen /Verschärfungen durch regionale Behörden bei orangen und roten Ampelstellungen.
Aktuelle Bestimmungen des BMAFJ ab 11.9.2020
siehe LINK
Bestimmungen des BMAFJ zur Durchführung von Elternbildungsveranstaltungen 2020-09-11
1. Voraussetzungen
- Teilnahme von maximal 50 Personen in geschlossenen Räumen und maximal 100 Personen im Freiluftbereich sofern keine zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätze zur Verfügung stehen.
- Verwendung von Mund-Nasen-Schutz (MNS)
- Einhaltung eines Mindestabstands von 1m zwischen Teilnehmenden, die nicht im gemeinsamen Haushalt wohnen
- Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen: ausreichende Größe der Räumlichkeiten, um die Einhaltung des Mindestabstands zu gewährleisten
2. Hygienemaßnahmen
- Während der Abhaltung einer Eltern-Kind-Gruppe gilt:
- Altersadäquate Aufklärung der Kinder über Hygiene (Husten/Niesen…)
- Abstand halten, wenn möglich; auf Bedürfnisse von Kindern nach Nähe und Geborgenheit dabei Rücksicht nehmen,
- Händewaschen: bei Bedarf (z.B. Niesen) und regelmäßig
- Aktivitäten im Freien möglichst maximieren
- MNS bei Personal und Eltern: fachliche Reflexion, ob Kinder dadurch verängstigt werden und die sprachliche und emotionale Entwicklung dadurch eingeschränkt werden könnte, Pflicht insofern nicht empfohlen; bei Benutzung vorgesehener Sitzplätze jedenfalls nicht erforderlich, sofern der Abstand eingehalten werden kann;
- MNS bei Kindern: für Kinder unter 6 Jahren nicht erforderlich
- Für Räumlichkeiten gilt:
- durch Gestaltung die Einhaltung des Abstandes gewährleisten
- Hygiene sicherstellen insbesondere in Sanitäranlagen, keine geteilte Verwendung von Trinkbehältern etc.
- Desinfektion in den Räumlichkeiten – insb. Gegenstände, Möbel, Türklinken; dabei Wischdesinfektion statt Sprühdesinfektion anwenden
- Reinigung des Bildungsmaterials
- Spielzeug regelmäßig waschen
- Regelmäßiges Lüften (zumindest 1x pro Stunde, wenn möglich Querlüften)
Etwas weiter unten finden Sie das ganze Schreiben des BMAFJ.
Für Fragen steht Ihnen Florentine Bernard, Email: zoi.eltern@gmail.com gerne zur Verfügung, ebenso auch die jeweilige Gruppenleiterin oder Referentin.
Ihr ZOI-Team